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D&O Schutz

Versicherungsschutz für den Unternehmenslenker

Sie sind Vorstand/Geschäftsführer - oder auch leitender Angestellter, Aufsichtsrat, Beirat einer Personengesellschaft Compliance Beauftragter, Abwickler und Liquidator - dann unterliegen Sie einer äußerst strengen gesetzlichen Haftung (»Organhaftung) mit zunehmender gesetzgeberischer Regelungsdichte, einhergehend mit erhöhten Organisations, Dokumentations- und Überwachungspflichten.

Durch permanente Haftungsbeschränkungen und einer zunehmenden Anspruchsmentalität , werden diese Personen immer häufiger Ziel von Schadenersatzklagen - sowohl seitens Dritter als auch aus dem eigenen Unternehmen. Eine D&O-Versicherung ist unvermeidlich.

Unser Flyer zum Mitnehmen [1.274 KB]

  • Wir bieten
  • Ihre Vorteile im Überblick
  • Beispiele für den möglichen Versicherungsfall

  • umfassende Beratung (wenn gewünscht auch für den gesamten gewerblichen und privaten Versicherungsbereich)
  • Versicherungssumme bis 5 Mio. EUR im einfachen Antragsverfahren (bis 25 Mio. EUR im Individual-Verfahren möglich)
  • günstige Beiträge
  • kompetenter Service aus einer Hand
  • einen persönlichen Ansprechpartner
  • Schadensoforthilfe

  • Integration Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung
  • Doppelte Versicherungssumme (Abwehrkosten und Schadenersatz)
  • Automatische Mitversicherung von Tochter/Enkelunternehmen (Personengesellschaften auf Anfrage)
  • Unbefristete und unverfallbare Nachmeldefrist (ab Vertragsbeginn und ohne Mehrbeitrag)
  • Abwehrschutz bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls
  • Kündigungsschutz im Schadenfall und bei Insolvenz
  • Versicherungsschutz bei Vorsatz
  • Freie Anwaltswahl (ohne Vetorecht!)
  • Aktiver Rechtsschutz zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte
  • Erweiterter Vermögensschadenbegriffce
  • retirement coverce - Versicherungsschutz für Ruheständler auch bei zwischenzeitlichem Verbrauch der Versicherungssumme

Option

  • Absicherung gegen Diskriminierungsansprüche (AGG)
  • Absicherung gegen gesetzlichen Selbstbehalt (VorstAG)

Im Fall der Haftung bei Innenansprüchen

  • Nichteinhaltung von Satzungsbestimmungen oder mangelnde Kontrolle von Satzungsverstößen
  • Kreditgewährung ohne bankübliche Sicherheiten
  • Warenlieferung ohne ausreichende Sicherheit
  • Ungenügende Organisation von Betriebsabläufen
  • Lückenhafte Arbeitsanweisungen
  • Unzureichende Finanzierungsmaßnahmen
  • Ineffizient organisierte Produktionsabläufe
  • Falsche Einschätzung des Personalbedarfs oder Einstellen ungeeigneter Mitarbeiter

Im Fall der Haftung bei Aussenansprüchen

  • Verstoß gegen Wettbewerbs- oder Markenrechte
  • Ansprüche von Neugläubigern (Insolvenzreife)
  • Ansprüche von Altgläubigern (ceQuotenschadence)
  • Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Ansprüche des Fiskus (z.B. AN-Anteil Lohnsteuer) Rückforderung von Fördermitteln
  • Fehler bei der Umsatzsteuervoranmeldung
  • Verstöße gegen Zollbestimmungen

Pohl & Pohl Versicherungskontor GmbH | Eichelbergstr. 10 | 68163 Mannheim | Telefon: +49 621-12933-0 | Fax: +49 621-12933-25 | info@pohl-versicherungskontor.de
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