D&O Schutz
Versicherungsschutz für den Unternehmenslenker
Sie sind Vorstand/Geschäftsführer - oder auch leitender Angestellter, Aufsichtsrat, Beirat einer Personengesellschaft Compliance Beauftragter, Abwickler und Liquidator - dann unterliegen Sie einer äußerst strengen gesetzlichen Haftung (»Organhaftung) mit zunehmender gesetzgeberischer Regelungsdichte, einhergehend mit erhöhten Organisations, Dokumentations- und Überwachungspflichten.
Durch permanente Haftungsbeschränkungen und einer zunehmenden Anspruchsmentalität , werden diese Personen immer häufiger Ziel von Schadenersatzklagen - sowohl seitens Dritter als auch aus dem eigenen Unternehmen. Eine D&O-Versicherung ist unvermeidlich.
Unser Flyer zum Mitnehmen [1.274 KB]
- Wir bieten
- Ihre Vorteile im Überblick
- Beispiele für den möglichen Versicherungsfall
- umfassende Beratung (wenn gewünscht auch für den gesamten gewerblichen und privaten Versicherungsbereich)
- Versicherungssumme bis 5 Mio. EUR im einfachen Antragsverfahren (bis 25 Mio. EUR im Individual-Verfahren möglich)
- günstige Beiträge
- kompetenter Service aus einer Hand
- einen persönlichen Ansprechpartner
- Schadensoforthilfe
- Integration Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung
- Doppelte Versicherungssumme (Abwehrkosten und Schadenersatz)
- Automatische Mitversicherung von Tochter/Enkelunternehmen (Personengesellschaften auf Anfrage)
- Unbefristete und unverfallbare Nachmeldefrist (ab Vertragsbeginn und ohne Mehrbeitrag)
- Abwehrschutz bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls
- Kündigungsschutz im Schadenfall und bei Insolvenz
- Versicherungsschutz bei Vorsatz
- Freie Anwaltswahl (ohne Vetorecht!)
- Aktiver Rechtsschutz zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte
- Erweiterter Vermögensschadenbegriffce
- retirement coverce - Versicherungsschutz für Ruheständler auch bei zwischenzeitlichem Verbrauch der Versicherungssumme
Option
- Absicherung gegen Diskriminierungsansprüche (AGG)
- Absicherung gegen gesetzlichen Selbstbehalt (VorstAG)
Im Fall der Haftung bei Innenansprüchen
- Nichteinhaltung von Satzungsbestimmungen oder mangelnde Kontrolle von Satzungsverstößen
- Kreditgewährung ohne bankübliche Sicherheiten
- Warenlieferung ohne ausreichende Sicherheit
- Ungenügende Organisation von Betriebsabläufen
- Lückenhafte Arbeitsanweisungen
- Unzureichende Finanzierungsmaßnahmen
- Ineffizient organisierte Produktionsabläufe
- Falsche Einschätzung des Personalbedarfs oder Einstellen ungeeigneter Mitarbeiter
Im Fall der Haftung bei Aussenansprüchen
- Verstoß gegen Wettbewerbs- oder Markenrechte
- Ansprüche von Neugläubigern (Insolvenzreife)
- Ansprüche von Altgläubigern (ceQuotenschadence)
- Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Ansprüche des Fiskus (z.B. AN-Anteil Lohnsteuer) Rückforderung von Fördermitteln
- Fehler bei der Umsatzsteuervoranmeldung
- Verstöße gegen Zollbestimmungen