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Die Absicherung Ihrer Praxis

Mit der „Niederlassung“ als praktizierende/r Ärztin oder Arzt haben Sie eine Entscheidung fürs Leben getroffen und eine große Chance ergriffen. Neben dem Motiv, anderen Menschen zu helfen, beschreiten Sie auf dem Weg in die Selbstständigkeit auch wirtschaftliches Neuland.

In finanzieller Hinsicht kann die wirtschaftliche Unabhängigkeit zu einer enormen Verbesserung führen. Gleichzeitig tragen Sie nun aber auch große Verantwortung für ihre Mitarbeiter.

Damit alles nach Plan verläuft, sollten Sie im Vorfeld einige Unwägbarkeiten beachten und über die Absicherung von Risiken nachdenken.

  • Wie wird reagiert, wenn Patienten oder Krankenkassen nicht zahlen?
  • Wie können Sie für sich selbst vorsorgen, ohne im Falle einer Insolvenz alles wieder zu verlieren?
  • Was passiert, wenn Sie krankheitsbedingt längere Zeit ausfallen?
  • Wer hilft, wenn Ihr Eigentum durch ein Unwetter oder ein Versagen der Technik geschädigt wird?

Sie sehen, es gibt eine ganze Reihe von Punkten, die bedacht werden müssen.

  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Praxisinhaltsversicherung
  • Praxisausfallversicherung
  • Elektronikversicherung
  • Rechtsschutzversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung, bei Ärzten besser bekannt als Berufshaftpflichtversicherung, ist die wichtigste aller Versicherungen und unbedingt notwendig für jeden Arzt. Sie kommt für Schäden auf, die durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter einem Dritten, also dem Patienten, gegenüber verursacht werden. Darüber hinaus überprüft die Versicherung eventuell geforderten Schadenersatz und wehrt nicht gerechtfertigte Ansprüche ab. Die Kosten eines Zivilprozesses werden ebenfalls von der Versicherung getragen.

Neben Schäden, bei denen Sie oder Ihre Mitarbeiter andere durch eine Handlung aktiv (also durch „Ihr Tun“), schädigen, kann z. B. auch eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Schaden mit entsprechenden Forderungen führen. Da es keine pauschale Summenbegrenzung für Schadenersatzansprüche gibt, kann bei einem großen Schaden schnell der Fortbestand der Praxis auf dem Spiel stehen. Einzelunternehmer und Freiberufler sind in der Regel zudem auch persönlich mit ihrem Privatvermögen haftbar.

Die Einrichtung einer Arztpraxis kann – je nach Fachgebiet – Investitionen in Millionenhöhe verlangen.

Wenn Betriebseinrichtung z. B. durch Feuer oder einen Einbruch beschädigt wird bzw. abhanden kommt, ist nicht nur das folgende organisatorische Chaos für den laufenden Praxisbetrieb schädlich. Ganz gleich, ob es sich um Büromöbel, Computer, oder Medikamentenvorräte handelt: Die finanziellen Folgen durch Ersatzbeschaffungen können sich schnell zu existenziellen Problemen des Betriebes auswachsen.

Die Inhaltsversicherung deckt diese Schäden bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme ab und ersetzt die Schadenbeseitigung, Reparatur und ggf. Neuanschaffung der Gegenstände. Sie kann als die „Hausratversicherung der Arztpraxis“ angesehen werden.

Wurde Ihr Betrieb wie in der Inhaltsversicherung beschrieben, Opfer eines versicherten Schadens, der den Praxisbetrieb lahmlegt oder zumindest einschränkt, kann es finanziell problematisch für Sie werden.

Denn Ihre laufenden Kosten wie Miete, Leasingraten, Personalkosten, etc. fallen weiterhin an und müssen gezahlt werden. Die einfache Inhaltsversicherung deckt aber nur den materiellen Schaden ab. An dieser Stelle greift die Praxisausfallversicherung, denn sie ersetzt die entstehenden Kosten nach dem Eintritt eines versicherten Schadens. Die Versicherungssumme ist hier nach Ihrem Jahresumsatz kalkuliert, weshalb eine Überprüfung und Anpassung in gewissen Zeitabständen immer ratsam ist.

Doch was passiert, wenn Sie durch einen Unfall, Krankheit oder amtliche Anordnung Ihrer Tätigkeit nicht nachkommen können? Ein normaler Produktionsbetrieb könnte auch ohne die Anwesenheit des „Chefs“ den Betrieb aufrechterhalten. Doch wenn Sie als behandelnder Arzt und persönlicher Leistungserbringer als Haupteinnahmequelle Ihrer Praxis ausfallen, muss diese vorerst geschlossen oder eine Vertretung gefunden werden. Die fixen Kosten fallen auch während dieser Zeit ein. Die Ausfallversicherung hat die Besonderheit, dass Sie auch bei Krankheit und Unfall die laufenden Kosten, auch für eine Vertretung, ersetzen kann.

Für den alltäglichen Praxisbetrieb werden heute viele medizinische Geräte benötigt. Über die Inhaltsversicherung sind diese gegen Schäden, wie z. B. Feuer oder Leitungswasser, versichert. Was passiert, wenn ein Gerät wegen falscher Handhabung außer Betrieb ist oder gestohlen wird?

Hierfür ist der Abschluss einer Elektronikversicherung nötig. Sie sichert Schäden durch Fehlbedienung, einfachen Diebstahl oder Unachtsamkeit ab. Auch der Punkt Datensicherung ist wichtig. Denn wenn z. B. die Festplatte des PCs mit der Patientenkartei defekt ist, steht die Praxis still. Hohe Kosten für eine Datenrettung müssten aus eigener Tasche bezahlt werden. Mit der Erweiterung für anfallende Datenwiederherstellung von Elektronik lässt sich aber auch dieses Feld abgedecken. Nicht zuletzt mit Blick auf die immer strenger werdenden Datenschutzbestimmungen und den anhaltenden Siegeszug der Digitalisierung sollten Sie evtl. auch gleich über eine Absicherung gegen Cyber-Risiken nachdenken.

Eine sinnvolle Ergänzung zu Ihrer Berufshaftpflichtversicherung, die Ihnen bei Schadenersatzansprüchen Dritter hilft, ist eine Rechtsschutzversicherung für Ihre Praxis. Sie unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer eigenen Ansprüche. Das betrifft z.B. Streitigkeiten aus Verträgen. Sie bekommen ebenfalls juristischen Beistand im Arbeitsrecht als Arbeitgeber – oder denken Sie nur an den Regress-Rechtsschutz, wenn es um (Rück-)Forderungen der Krankenkassen geht. Selbstverständlich sind der Privat- und der Verkehrsbereich sowie andere Bereiche ebenfalls absicherbar.

Ihre persönliche Absicherung

Neben der Absicherung der Risiken im Praxisalltag müssen Sie aber auch an sich selbst denken.

  • Krankenversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Dread Disease / Schwere Krankheiten Vorsorge
  • Risikolebensversicherung
  • Altersvorsorge

Mit dem Schritt in die Selbstständigkeit können Sie sich grundsätzlich entscheiden, ob Sie sich zukünftig privat krankenversichern möchten. Der Wechsel in die Private Krankenversicherung eröffnet Ihnen als Freiberufler die Möglichkeit, sich leistungsstärker und auch evtl. beitragsgünstiger zu versichern. Neben Ihren individuellen Leistungswünschen muss auch Ihre persönliche familiäre Situation mit berücksichtigt werden, um den richtigen Versicherungsschutz zu entwickeln.

Krankentagegeld
Da Sie keinen Arbeitgeber mehr haben, greift auch keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall mehr. Der Abschluss eines frühzeitigen Krankentagegeldes ist daher auf jeden Fall empfehlenswert. Im Leistungsfall erhalten Sie dann nach der vereinbarten Karenzzeit den versicherten Tagessatz.

Ihre Arbeitskraft stellt eine solide Basis für Ihren Lebensstandard dar. Besonders bei Ärzten spielen hier noch weitere Faktoren eine große Rolle, denn nicht nur der Gesundheitszustand ist ausschlaggebend für eine Berufsunfähigkeit.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellt eine ideale Lösung dar, um im Fall der Fälle einen Einkommensersatz zu erhalten. Die Höhe der abgesicherten Rente sollte ausreichend hoch gewählt sein, damit der eigene finanzielle Alltag bestritten werden kann. Auch die Laufzeit eines solchen Vertrags sollte möglichst auf das gewünschte Rentenalter abgestimmt sein. Besteht bereits ein solcher Vertrag, sollte er unbedingt überprüft werden. Ist die Rentenhöhe noch ausreichend? Viele Versicherer bieten in bestimmten Grenzen eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung, die man bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ziehen kann. Bietet das Bedingungswerk wichtige, individuelle Regelungen für freiberuflich tätige Ärzte? Wurde der Versicherungsschutz auch unter steuerlichen Aspekten geprüft? Es gibt hier eine ganze Reihe von Punkten, die als niedergelassener Arzt bedacht werden sollte. Berufsunfähigkeitsschutz ist in jedem Fall eine der wichtigsten Absicherungen.

Als Freiberufler können Sie sich freiwillig über die Berufsgenossenschaft gesetzlich unfallversichern. Die Berufsgenossenschaft zahlt bei Berufs- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Weitere Leistungen sind die Übernahme von Heilbehandlungskosten, Nachsorgekosten, Witwen- und Waisenrente sowie Organisation der Rehabilitation. Weitere Vorteile der gesetzliche Unfallversicherung sind der günstige Beitrag und der Verzicht auf Gesundheitsfragen.

Die private Unfallversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung, die auch als alleinige Alternative gewählt werden kann. Klar für die private Unfallversicherung spricht die 24-Stunden-Deckung, die Ihnen nicht nur in der Arbeitszeit oder auf den Arbeitswegen Schutz bietet. Die spezielle Gliedertaxe für Ärzte und die Möglichkeit, den Schutz individuell auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, macht die private Unfallversicherung zu einer wichtigen Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Nicht immer führt eine schwere Erkrankung auch automatisch dazu, dass eine Berufsunfähigkeit eintritt. Allerdings kann eine längere Schonungszeit nötig werden.

Gerade als Freiberufler, dessen Einkommen unmittelbar mit der erbrachten Arbeitsleistung in Zusammenhang steht, können einige Monate, in denen nur wenige Stunden täglich gearbeitet werden kann, schnell schmerzhaft spürbare Einkommenseinbußen bedeuten. Diese Vorsorge zahlt bei der Diagnose einer der versicherten Krankheiten einen von Ihnen festgelegten Betrag an Sie aus. Diese Zahlung erfolgt einmalig. Neben einer Verwendung zum Ausgleich von Einkommensverlust, kann die Kapitalleistung z. B. auch dafür gedacht sein, die Kosten eines Praxisvertreters zu kompensieren.

Bei der Vorsorgeplanung sollte auch an die eigenen Hinterbliebenen gedacht werden. Was passiert, wenn Sie als „der Versorger“ versterben? Ihrer Familie würde von heute auf morgen ein großer Teil der monatlichen Einnahmen fehlen und die Kosten für die Grundversorgung wären evtl. nicht mehr gedeckt.

Mit der Risikolebensversicherung haben Sie die Möglichkeit, eine bestimmte Versicherungssumme für den Todesfall abzusichern. Der Tod eines nahe stehenden Menschen ist immer schmerzlich und eine belastende Zeit, in der vieles andere in den Hintergrund rückt. Doch zumindest für eine Übergangszeit sind Ihre Hinterbliebenen abgesichert, damit in dieser schwierigen Phase nicht auch noch finanzielle Sorgen hinzu kommen. Die Risikolebensversicherung ist aber nicht nur für die Hinterbliebenenabsicherung interessant. Wenn Sie Anschaffungen für die Praxis tätigen und nicht alles aus eigener Tasche bezahlen können, bleibt oft nur noch die Aufnahme eines Darlehens. Die Banken bestehen hier allerdings auf Sicherheiten, für den Fall, dass Zahlungen des Darlehensnehmers nicht mehr nachgekommen wird. Hierfür kann die Risikoversicherung als Sicherheit hinterlegt werden. Der Darlehensgeber wird durch die Abtretung begünstigt und die noch offene Darlehenssumme über Versicherungssumme beglichen, sofern diese ausreichend hoch vereinbart wurde.

Altersvorsorge ist ein Thema, das viele Menschen gerne vor sich her schieben. Die Zeit bis zur Rente erscheint noch lang, da hat es doch noch ein paar Jahre Zeit hat, sich damit zu befassen. Oft genug ist das Ergebnis, dass auch erfolgreiche, niedergelassene Ärzte im Alter nur sehr geringe Rücklagen haben, von denen sie dann ihr Leben im Alter bestreiten müssen.

Mit der Einführung der Basisrente wurde Freiberuflern hier ein sehr gutes Mittel an die Hand gegeben, um Altersvorsorge zu betreiben. Hier können auch sehr große Sparbeiträge steuerlich in Ansatz gebracht werden. Auch im Falle einer Insolvenz ist Kapital in einer Basisrente nicht pfändbar. Das Geld ist also bis zur Rente sicher.

Mitarbeiterversorgung

Sobald Sie medizinische Fachangestellte haben, übernehmen Sie in gewissem Umfang auch soziale Verantwortung für ihre Mitarbeiter. Die regelmäßige Zahlung von Löhnen und Gehältern, die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften oder die Ausstattung mit benötigten Arbeitsgeräten sind dabei eine Selbstverständlichkeit, die Ihre Mitarbeiter von Ihnen erwarten können.

Gute Mitarbeiter sind immer schwieriger zu finden – umso wichtiger, dass sie loyal zu Ihrer Praxis stehen. Freiwillige Sozialleistungen sind ein einfaches und meist preiswertes Mittel, um Mitarbeiter fester an sich zu binden.

  • Betriebsrente
  • Gruppenunfallversicherung
  • Betriebliche Krankenversicherung

Sie müssen Mitarbeitern mindestens einen Durchführungsweg für betriebliche Altersvorsorge (bAV) anbieten. Da die Beiträge dafür in der Regel über den Weg der Gehaltsumwandlung generiert werden, sparen Sie und Ihr Mitarbeiter sich Beiträge zu den Sozialversicherungen. Für Neuzusagen seit dem 01.01.2019 sind zwar 15 % des Umwandlungsbetrages als Zuschuss obligatorisch, es steht Ihnen aber frei, diesen Mindestzuschuss noch etwas aufzustocken. Schaffen Sie zusätzlichen Anreiz für die Betriebsrente und zeigen Sie Ihren Mitarbeitern, dass Sie sich aktiv am Aufbau ihrer Altersvorsorge beteiligen möchten!

Unfälle passieren im Alltag sehr schnell. Umso schlimmer, wenn ein Arbeitsunfall die eignen Mitarbeiter trifft. Die Leistungen aus einer Gruppenunfallversicherung können die finanziellen Probleme, die aus einer Invalidität resultieren, lösen.

Für die Installation einer Betrieblichen Krankenversicherung schließen Sie mit einem Versicherer einen Vertrag. Sie wählen einen oder mehrere Tarife der Krankenzusatzversicherung für Ihre Mitarbeiter aus, die Sie diesen zur Auswahl stellen. Vor allem an den Bereich der stationären Ergänzungsabsicherung sollten Sie hier denken. Als Zugangsvoraussetzung wird entweder eine vorgegebene Quote aller Mitarbeiter oder eine Mindestanzahl von Mitarbeitern verlangt. Werden die Voraussetzungen erfüllt, wird der Versicherungsschutz für die Mitarbeiter zumeist ohne oder zumindest mit erleichterter Gesundheitsprüfung gewährt. Mitarbeiter, die eine bessere gesundheitliche Versorgung genießen, werden schneller gesund und verweilen entsprechend kürzer im Krankenstand. Für Sie als Arbeitgeber ist das ein echter Gewinn und zeigt gleichzeitig, dass Sie sich Ihrer sozialen Verantwortung als Arbeitgeber bewusst sind.

Pohl & Pohl Versicherungskontor GmbH | Eichelbergstr. 10 | 68163 Mannheim | Telefon: +49 621-12933-0 | Fax: +49 621-12933-25 | info@pohl-versicherungskontor.de
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