Hausratversicherung
Die Hausratversicherung deckt bereits die regulären Gefahren (Schadensursachen) Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl. Auch einige Nebenereignisse wie Überspannung durch Blitz, Vandalismus nach Einbruch und Raub sind so bereits versichert. Viele der möglichen Schäden, die zu hohen Kosten führen können sind so bereits abgedeckt. Dennoch bietet diese Basisdeckung noch viele Angriffspunkte für Schadenereignisse, deren Folgen Sie selbst tragen müssten.
Wir möchten Ihnen hier gerne aufzeigen, wofür Sie die beiden Deckungserweiterungen „Elementarschäden“ und „unbenannte Gefahren“ benötigen und bei welchen Schadenszenarien deren Deckung greifen würde.
Elementargefahren
Überschwemmung und Hochwasser sind natürlich die beiden Elementargefahren, die am häufigsten zu Versicherungsfällen führen. Schnell entstehen hier hohe Kosten, die nicht nur aus dem Sachschaden, sondern auch aus dem Aufwand, der für Auspumpen, Reinigung und Trockenlegung betrieben werden muss. Die Mühen, die es macht, z. B. einen schlammgefüllten Keller wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, dürfen Sie wirklich nicht unterschätzen.
Unbenannte Gefahren
Die bestmögliche Abrundung des Versicherungsschutzes für Ihr Hab und Gut erhalten Sie, wenn Sie sich auch für eine Deckung gegen unbenannte Gefahren entscheiden. Diese zugegeben schwer greifbare Gefahrengruppe, kommt vom Grundsatz her für Schäden auf, die durch eine Gefahr entstanden, die nicht näher in den Bedingungen benannt wurde. Hier gehen die Versicherer den umgekehrten Weg und schließen nur bestimmte Schadensereignisse vom Versicherungsschutz aus. Solche Ausschlüsse sind z. B. Krieg, Vorsatz und Kernenergie.
Mehr Informationen zum Thema Hausratversicherung finden Sie in unserer Broschüre [1.554 KB]