Bürgschaftsversicherung
Mit einer Bürgschafts- und Kautionsversicherung haben Sie eine interessante Alternative zu einem Bürgschaftskredit bei Ihrer Hausbank. Sie erhöhen Ihre Liquidität, entlasten Ihre Kreditlinie bei der Bank und verschaffen sich damit zusätzlichen Finanzierungsspielraum.
Sinnvoll für alle Betriebe, die Bürgschaften stellen müssen, insbesondere Unternehmen aus dem Bauhaupt- und Ausbaugewerbe sowie dem Maschinen- und Anlagenbau.
Eine Bürgschaftsversicherung ersetzt die Bankbürgschaft.
Welche Bürgschaftsarten können abgedeckt werden?
- Gewährleistungsbürgschaften – Absicherung von Mängelansprüchen des Auftraggebers
- Ausführungsbürgschaften – Sicherheit für vertragsgemäße Auftragsausführung
- Vertragserfüllungsbürgschaften – Sicherheit für den Auftraggeber für die ordnungsgemäße Erfüllung des Werkvertrages
- Anzahlungsbürgschaften – Sicherheit für den Auftraggeber für geleistete An- oder Vorauszahlungen
- Bürgschaft für Altersteilzeit – Sicherheit für Mitarbeiter – gerät ein Arbeitgeber in Insolvenz, zahlt der Versicherer direkt an den Arbeitnehmer aus. Höchstbürgschaft für Wertguthaben
- Bürgschaft für Zeitguthaben – Absicherung von Arbeitszeit im Baugewerbe. Guthaben auf Ausgleichsund Entgeltkonten
- Bürgschaft für Reiseveranstalter
Mehr Informationen zum Thema Bürgschaftsversicherung finden Sie in unserer Broschüre [506 KB]