Rückrufkostenversicherung
Rückrufaktionen kennt man vor allem aus der KFZ-Industrie. Über Kundenanschreiben und über die Medien werden dort Halter eines bestimmten Modells, eines bestimmten Fertigungszeitraums in die Werkstatt gebeten, um Nachbesserungen vorzunehmen. Auch Lebensmitteldiscounter tauchen häufiger mit einzelnen Produkten im Fernsehen auf und bitten um Rückgabe oder Umtausch. Grund für diese Aktivität ist die Produkbeobachtungspflicht, die sich aus der Produzentenhaftung ergibt - und man möchte natürlich auch größeren Schaden abwenden, der durch Schadenersatzansprüche Geschädigter und Imageverlust entstehen kann.
Die Kosten dieser Rückrufaktionen können über eine Rückrufkostenversicherung aufgefangen werden.
Für wen ist die Versicherung?
Für alle Hersteller, Zulieferer, Importeure und Händler von Waren, die ein Rückrufrisiko in sich bergen, durch die also das Risiko eines Personenschadens bestehen kann. Die Pflicht zum Produktrückruf ergibt sich aus der gesetzlichen Produzentenhaftung bzw. aus der daraus resultierenden Produktbeobachtungspflicht eines Herstellers. Als solcher muss man Verkehrssicherungspflichten erfüllen, zu denen auch zählt, in den Markt gebrachte Produkte nach der Auslieferung auf Fehler und Mängel zu beobachten.
Was ist versichert?
Eine Rückrufkostenversicherung übernimmt die Kosten, die aus durchgeführten Rückrufaktionen entstehen. Hierunter fallen sowohl eigene Rückrufe, wie auch Fremdrückrufe aus denen Regressforderungen gestellt werden.
Mehr Informationen zum Thema Rückrufkostenversicherung finden Sie in unserer Broschüre [732 KB]